Langfristig und vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ist dem Problem „Verschuldung“ nur Herr zu werden, wenn ein Lastenausgleich herbeigeführt wird. In diesem Sinne tritt die Familien- Partei dafür ein, die Verschuldung in ein Sondervermögen zu überführen, das im Rahmen eines Lastenausgleiches über einen gewissen Zeitraum über eine Vermögensabgabe getilgt wird.
Bloßes Steuererhöhen wäre vergleichbar mit dem Werfen des Geldes in ein staatliches Loch. Schulden kumulierende gesetzliche Regelungen sind unverzüglich abzuschaffen.
Einige Maßnahmen im Einzelnen:
- Übertragung aller Schulden des Landeshaushalts in ein Sondervermögen
- Gesetzliches, temporäres Verbot der Neuverschuldung als Grundsatz
- Gesetzliches Gebot der laufenden Wiedererwirtschaftung von Werteverzehr an Infrastruktur und sonstigen Lebensgrundlagen (finanzielle Rückstellungen bilden)
- strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips (wer bestellt, bezahlt)
Nach Umschichtung der Schulden sind öffentliche Haushalte künftig ausgeglichen und vorerst ohne Neuverschuldung aufzustellen. Die Vorgehensweise der Familien-Partei ist hierbei, zuerst im demokratischen Prozess die staatlichen Aufgaben und dann auch die Ausgaben festzulegen, um an- schließend einen ausfinanzierten Haushalt aufzustellen. Eine Kreditaufnahme kann im Einzelfall Sinn machen, wenn im Zuge einer Investition Rückflüsse über längere Zeiträume - eindeutig zugeordnet - ausgewiesen werden und die Verwendung der Rückflüsse zur Tilgung ebenso klar (z.B. über Treuhandkonten) festgelegt wird.
Die derzeit konstruierte Schuldenbremse mit ihren Fehl-Wirkungen in die Kommunen hinein, würde die Familien-Partei so nicht fortsetzen.
Die Analogie des dargestellten Gedankens gilt auch für Kommunen. Welche kommunalen Sondervermögen bzw. welche Anteile davon Teil des landesweiten Sondervermögens würden, müsste diskutiert werden. Welche Aufgaben von Land, Kreis und Gemeinde zu erbringen wäre, müsste neu diskutiert werden. Nochmals aber sei betont: strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips (wer bestellt, bezahlt) und nur noch ausgeglichene Haushalte.