Nach Auffassung der Familienpartei ist das Elterngeldgesetz in seiner jetzigen Existenz verfassungswidrig!
Die Ausgestaltung des Gesetzes bewertet die Erziehungsleistungen unterschiedlich da das Elterngeld, wie z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld, nach der Höhe des jeweiligen Einkommens berechnet wird.
Aus dem Erwerbsleben kommend, werden bis zu 1.800,-- EUR gezahlt. Aus der Betreuung eigener Kinder kommend und somit ohne direktes Erwerbseinkommen wird lediglich ein Mindestsatz in Höhe von 300,-- EUR gewährt.
Die Erziehungsleistung wird somit unterschiedlich entlohnt!
Nach Auffassung der Familien-Partei verstößt diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, ABS. 1 GG. Ebenso sehen wir hier den Art. 6 GG "Familien stehen unter besonderem Schutz des Staates" verletzt.
Für die Familien-Partei sind unterschiedliche Lebensentwürfe und die Erziehungsleistung gleichberechtigt!
Es darf nicht sein, dass mit steigender Kinderzahl durch ein steuerfinanziertes Elterngeld die Schutzfunktion für weitere Kinder nicht erfüllt wird.
Mehr Kinder bedeuten somit automatisch ein geringeres Elterngeld oder Familie ist das Armutsrisiko Nr. 1.
Die Familienpartei fordert eine Reform des Elterngeldgesetzes, damit künftig Mehr-Kind-Familien und Elternteile mit geringerem Erwerbseinkommen nicht mehr gegenüber Besserverdienenden und Ein-Kind-Familien benachteiligt wer