Wahlrecht ab Geburt

A Ausgangslage

Zunächst scheint es einleuchtend. Wie soll das denn funktionieren. Eltern wählen für die Kinder? Der Papa die Partei A, die Mama die die  Partei B und fürs Einzelkind dann also ….. ???.
Nur, weil es auf den ersten Blick anscheinend nicht praktikabel wirkt, ist die Forderung nach einem Wahlrecht ab Geburt auch sofort eine blödsinnige Idee? Wir sagen klar  NEIN. Ein Wahlrecht ab Geburt ist sinnvoll und möglich.

B Werfen wir einen Blick in unser Parteiprogramm!

Wir fordern: Gemeinwohlorientierte, parlamentarische Entscheidungen durch Wiederherstellen bzw. überhaupt erst Erlangen der repräsentativen Demokratie. Das heißt wir fordern eine Vertretung durch Abgeordnete aber auch eine Vertretung aller Bevölkerungsgruppen. Heute sind idealtypisch Selbständige, Beamte, Angestellte, Menschen mit Anhang, Singles, Kinderlose Paare repräsentiert.
Wer nicht repräsentiert ist, ist die Gruppe der Kinder. Sehr im Unterschied zu den Senioren. In der Praxis ist diese Verteilung allerdings keineswegs idealtypisch, dies soll heute aber nicht weiter vertieft werden. Auch nicht, dass  die eine oder andere Nischengruppe sogar überrepräsentiert ist.

C Wirklich eine repräsentative Demokratie? Könnte man uns fragen.

Repräsentative Demokratie - wirklich? Geht es nicht im Wortes-Sinne Volks-näher? Klar geht das mit allen plebiszitären Elementen, die es ja schon gibt bis hin zu einer echten, direkten Demokratie.
Hier können wir m.E. aber ganz aktuell und ganz entspannt auf Großbritannien verweisen. Das Brexit-Referendum mag im ureigensten Sinne höchst demokratisch, Basis-demokratisch, Ur-demokratisch nach dem Grundsatz „alle Macht geht vom Volke aus“ gewesen sein. Aber ob bei derartigen Abstimmungen die weisesten und klügsten, von tiefer Sachkenntnis getragenen und gemeinwohlorientiertesten Entscheidungen erwachsen, wagt die Familien-Partei sehr stark zu bezweifeln.

D Die Verfassungsseite und die Wahlgrundsätze

Bleibt eine weitere Folgefrage: Ist eine Repräsentanz für Kinder anzustreben bzw. realistisch? ist es also abstrus: eine Repräsentanz für Kinder einzufordern?
Da sagt die Familien-Partei nochmals klar NEIN.

Artikel 6 des Grundgesetzes sagt: Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates. Diesen Schutz kann die Familien-Partei im geltenden Wahlrecht nicht erkennen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Wahlrecht ist familienfeindlich! Andere Interessen finden hier zwischenzeitlich strukturbedingt die passenden Mehrheiten. Kinder sind nicht wahlberechtigt.
Die Kritiker argumentieren ja mit dem Grundsatz der „Gleichheit der Wahl“. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, was so interpretiert wird, dass jeder eine (gleichwertige) Stimme hat.
Dem halten wir und das dürfen wir zu Recht, den Grundsatz der „Allgemeinheit der Wahl“ entgegen. Das Wahlrecht steht grundsätzlich allen Bürgern des Staates zu. Wie selbstverständlich, wie natürlich oder Gott gegeben geht man aber davon aus, dass man hier alle Bürger eingrenzen darf in solche, die das Wahlalter erreicht haben und solche, die es nicht erreicht haben.
Kinder sind also nicht wahlberechtigt. Und sicher kann man sagen, sie verfügen nicht über das erforderliche, politische Wissen - ein Argument, das man sicher auch für Teile der Personen ab dem herabgesetzten Wahlalter von 16 Jahren gelten lassen kann.

Hier könnte man nun diskutieren, das Wahlalter runterzusetzen. Aber welches Alter ist das richtige? Wann wird welche Reife zur Befähigung der Wahl unterstellt bzw. erreicht sein? Wann ist das erforderliche, politische Wissen vorhanden und welches ist es? Eigentlich unbeantwortbare Fragen. Daher fragt die Familien-Partei anders rum: wann verliert ein Senior die Reife zur Wahlfähigkeit?
Lesen und Schreiben können helfen als Gradmesser zur Beurteilung des Wahlalters auch nicht, da ein Erwachsener ohne diese Fähigkeiten selbstverständlich wählen darf.
Wie ist es mit dem erforderlichen, politischen Wissen? Jeder von uns kennt Menschen mittleren Alters, bei denen wir das Vorhandensein von erforderlichem, politischen Wissen hinterfragen würden. Die Beschränkung des Wahlalters mutet also sehr willkürlich an.

Wir liegen also mit der Forderung nach Einhaltung des Grundsatzes der „Allgemeinheit der Wahl“ und damit der Wahl für alle so schlecht nicht im Rennen.
Mal kurz ein Schwenk auf eine andere Spielwiese. Eine Steuernummer haben Kinder von Anfang an. Es wird auch jeder bejahen: Kinder werden als Verbraucher akzeptiert, gar als Zielgruppe erkannt und gelockt und beeinflusst. Damit zahlen sie sogar indirekte Steuern. Den politischen Lockungen will man sie aber verwehren. Zumindest nachdenkenswert wie die Familien-Partei findet.
In der Brexitfrage oder bei der Wahl des amerikanischen Präsidenten wären Kinder jedenfalls auch nicht dümmer gewesen als viele andere auch.
Dennoch ist eines aber auch richtig. Bis zum 18. Lebensjahr stehen Kinder in einem geregelten Sorgeverhältnis zu den Eltern: ein Verhältnis von Sorgenden und Sorgeberechtigten. Wenn wir ein „Wahlrecht für alle“ fordern und dabei eben auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl abheben, wenn wir unter Einbezug der Gemeinwohlorientierung auch ein Stück weit politische Reife als Erfordernis ansehen, dann ist unsere Forderung eben nicht primär „Drastische Reduzierung des Wahlalters“.

Man darf das Wahlrecht ab Geburt auch nicht streng juristisch als Stellvertreter-Wahlrecht verstehen.
Pragmatisch in eine richtige Richtung gehend, sieht es juristisch dann leider etwas schwieriger aus, weil wir mit der Stellvertretung tatsächlich in die Bredouille kommen. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl wird hier juristisch in Frage gestellt. Wer stellvertretend wählt, hat seine eigene Stimme und die Stimmen für Person A, B oder C ähnlich wie z.B. in Hauptversammlungen einer AG. Auf dieser Basis wäre also nur eine Grundgesetzänderung ein Ausweg - mit Änderung der Wahlgrundsätze. Dieser Weg mag unwahrscheinlich erscheinen, stellt aber dennoch eine seriöse, politische Forderung dar.
Daher leiten wir das Stimmrecht der Kinder noch über einen weiteren Wahlgrundsatz ab, dem Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Wähler stimmen höchstpersönlich ab. Unmittelbarkeit ist mit Höchstpersönlichkeit gleichzusetzen.
Unsere Forderung nach einem „Wahlrecht für alle“ ist juristisch anders gemeint. Es ist gemeint als Recht der Eltern an Kindes statt; ein höchstpersönliches Elternwahlrecht zugunsten des Kindes. Der Sorgende, der dem Sorgeberechtigten dient. Das Recht und die Pflicht zur Entscheidung der Eltern an Kindes statt hat sich in vielen anderen Rechtsfeldern bestens bewährt!
Nach Art. 6 GG und nach Familienrecht des BGB handeln Eltern als Sorgeberechtigte zugunsten des Kindes höchstpersönlich, unmittelbar im besten Sinne „dienend“ für das eigene Kind. Eltern geben also einmal ihre eigene Stimme ab und einmal höchstpersönlich für ihr Kind, was insofern auch dem Grundsatz der Wahlgleichheit entsprechen würde. Eine Einigung der Eltern über die Stimmabgabe wäre in der Folge genauso möglich wie eine Halbierung der Stimmen. Wobei aus dem Verständnis der Sorge für das Kind heraus die Einigung vorzuziehen wäre.

E Gerechtigkeit

Nach diesen verfassungsrechtlich angerissenen Fragen will die Familien-Partei den Blick auch auf die Gerechtigkeit lenken.
Wahlen entscheiden über die Zukunft der Gesellschaft und des Landes. Kindern gehört die Zukunft. Das sagen nicht nur wir. Und genau in ihren eigenen Fragen und Anliegen wollen wir sie bewusst außen vor lassen? Das ist unanständig und ungerecht.

Wenn eine alleinstehende Person mit 3 Kindern genau 1 Stimme, zwei zusammenlebende Kinderlose hingegen 2 Stimmen haben, dann ist dies in einer Gesellschaft, die sich zunehmend um sofortige Bedürfnisbefriedigung kümmert natürlich fatal. Gemeinwohlorientierung kommt unter die Räder. Zukunftsgerichtet werden so falsche Entscheidungen getroffen. Nebenbei bemerkt: die Bundeskanzlerin und auch ihr Vorgänger sind kinderlos – ein Symptom!
Stopp dem demographischen Wandel

Wir hatten das Familien-Wahlrecht gefordert als von demographischem Wandel nur einzelne Experten im Verborgenen sprachen und wir fordern das Familien-Wahlrecht als Wahlrecht für Alle auch weiterhin gerade wegen des demographischen Wandels. Kinder haben eine Stimme – wir sollten sie ihnen ermögli